bitte beachten Sie die Einführung einer Low Sulphur Surcharge:
Ab 01.01.2015 ist jede Reederei verpflichtet, in den so genannten Emissionskontrollgebieten (Emission Control Areas) einen höherwertigen Brennstoff einzusetzen, dessen Schwefelgehalt nicht mehr als 0,1% (derzeitiges Limit: 1,0%) betragen darf. (MARPOL ANNEX VI, Regulation 14.4.3).
Über den folgenden Link finden Sie die Low Sulphur Surcharges nach Fahrtgebieten: