LOW SULPHUR SURCHARGE AB 01.01.2015


bitte beachten Sie die Einführung einer Low Sulphur Surcharge:

Ab 01.01.2015 ist jede Reederei verpflichtet, in den so genannten Emissionskontrollgebieten
(Emission Control Areas) einen höherwertigen Brennstoff einzusetzen, dessen Schwefelgehalt nicht mehr als 0,1% (derzeitiges Limit: 1,0%) betragen darf.
(MARPOL ANNEX VI, Regulation 14.4.3).

Über den folgenden Link finden Sie die Low Sulphur Surcharges nach Fahrtgebieten:

[PDF]

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